RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
Datum: 22. September 2010
Initiator: EU-Kommission
Drucksache Nr. 2010/63/EU
Dokument Nr.1: Download 10-09-22-eu-rat-tierversuchsrichtlinie-2010-63-eu-deutsch.pdf
Nach Zustimmung des Rates am 03.06.2010 und des EU-Parlamentes in zweiter Lesung am 08.09.2010, tritt die Richtlinie am 09.11.2010 nach mehrjähriger Beratungszeit in Kraft.
Die Mitgliedstaaten müssen die Umsetzungsvorschriften bis zum 09.11.2012 vorlegen. Die Anwendung der Richtlinie erfolgt ab dem 01.01.2013.


