Tierschutz in den Landtagswahlen 2013

Niedersachsen (20.01.2013)

Vorläufiges amtliches Ergebnis der Landtagswahl in Niedersachsen am 20.01.2013 / Stand 21.01.2013 10 Uhr

CDU 36,0 % (= 54 Sitze), SPD 32,6% (= 49 Sitze), Grüne 13,7 % (= 20 Sitze), FDP 9,9% (= 14 Sitze).

Damit kommt die Koalition aus SPD und Grüne auf 69 Sitze, die Koalition von CDU und FDP auf 68 Sitze.

Der SPD Spitzenkandidat Stephan Weil verfolgt auch in Anbetracht der hauchdünnen Mehrheit von nur einer Stimme eine rot-grüne Koalition in Niedersachsen zu bilden. Welche Chancen dies für den Tierschutz beinhaltet, entnehmen Sie bitte der Übersichtstabelle sowie den Wahlaussagen der Parteien.
 
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat die Landesparteien im Vorfeld der Wahl nach ihren Tierschutzzielen für die nächste Legislatur (2013-2018) befragt. Die Antworten haben wir für eine erste Orientierung in einer dreiseitigen Übersichtstabelle zusammengefasst. Wir empfehlen jedoch, die Original- antworten der Parteien zu lesen und auch einen Blick in die Wahlprogramme zu werfen.

Die Pressemitteilung des Verbandes vom 16.01.2013 lesen Sie unter: www.tierrechte.de

Klicken Sie auf die Übersichtstabelle, um sie als PDF zu öffnen.

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 Tierschutzaussagen der Parteien aus ihren Wahlprogrammen (2013-2018)

 

 

CDU:

 

Die CDU äußert sich zum Tierschutz in ihrem Wahlprogramm lediglich im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Tierhaltung (S. 26). Der 2011 von Landwirtschaftsminister Gert Lindemann (CDU) erstellte Tierschutzplan für die Tierhaltung in der Landwirtschaft soll weiter entwickelt werden (S. 27). Tierschutzprogramme für andere Bereiche der Tierhaltungen und zur Reduktion der Tierversuche gibt es nicht. Ausführliche Informationen (Originalantworten, Wahlprogramme, Übersichtstabellen) können Sie hier lesen: CDU.

 

 

 

FDP:

 

Auch das Wahlprogramm der FDP hebt den Tierschutzplan hervor und will dessen Umsetzung verfolgen. Die FDP hat ein eigenes Tierschutzkapitel (S. 39) ausgewiesen, das weitere Vorhaben aufzeigt. So sollen deutsche Tierschutzstandards als Maßstab für ein einheitliches EU-Tierschutzniveau dienen. Die FDP verfolgt weiter Haltungsvorgaben für gewerbliche Kaninchenhaltungen, eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen und die Schmerzausschaltung bei der Kastration von Ferkeln. Das Brennen der Pferde soll aber für eine Übergangszeit beibehalten werden. Ausführliche Informationen lesen Sie hier: FDP.

 


 

Grüne:

 

Die Grünen haben dem Tierschutz im Vergleich zu CDU, FDP, den Linken und der SPD ein ausführlicheres Kapitel eingeräumt (S. 72 Wahlprogramm). Darin werden folgenden Vorhaben aufgeführt: Einführen der Tierschutzverbandsklage, Einführen eines neuen Tierschutzplans zum Beenden der Tierquälereien in der Intensivtierhaltung (auch auf S. 65 des Wahlprogramms als ausdrückliches Ziel hervorgehoben), Bundesratsinitiative für höhere Bußgelder und Strafen bei Verstößen gegen tierschutzrechtliche Vorschriften, Einsatz für eine tierversuchsfreie Forschung und Lehre, Streichen der Fördergelder für Tierexperimente, Förderung der Kastration freilaufender Katzen.

 

Außerdem werden aufgeführt: Reduktion des Fleischkonsums aus Gründen des Tier-, Menschen- und Umweltschutzes, Qualzuchtverbot, Ferkelkastration ausnahmslos mit Schmerzausschaltung, Begrenzung der Schlachthoftransporte auf 200 km und 4 Stunden, Einführen eines Tierschutzlabels für tierische Nahrungsmittel, Unterstützung der Organisationen, die sich um Tierschutzanliegen kümmern sowie die Förderung der Sachkunde bei den Tierhaltern. Darüberhinaus soll auch ein Verbot der Käfighaltung von Hühnern verfolgt werden und die Jagd soll sich ökologischen Prinzipien und dem Tierschutzrecht unterordnen. Ausführliche Informationen lesen Sie hier: Grüne.

 


 

Die Linke:

 

Die Linke thematisiert in ihrem Wahlprogramm den Tierschutz für den Bereich Massentierhaltung. Die Landespartei verfolgt die Einführung der Tierschutzverbandsklage und eine ökologisch orientierte Landwirtschaft mit einer artgerechten Haltung der Tiere („…Tiere sollen so gehalten werden, das sie Platz haben, nicht verstümmelt werden, und möglichst wenig Arzneimittel bekommen. Wir wollen eine Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft im Einklang mit der Natur…“) Transportzeiten zum Schlachthof sollen auf maximal 8 Stunden begrenzt werden (S.26 - S.27 des Wahlprogramms). Ausführliche Informationen lesen Sie hier: Linke.

 

 

 

SPD:

 

Das Wahlprogramm der SPD streift den Tierschutz im Bereich Landwirtschaft. Die Partei will sich für einen verbesserten Tierschutz auch aus Gründen des Umwelt- und Verbraucherschutzes einsetzen, der niedersächsische Tierschutzplan soll auf seine Leistungsfähigkeit für eine bessere Tierhaltung geprüft werden und notfalls abgeändert werden. Die Kommunen sollen bei Bauvorhaben zur Intensivtierhaltung mehr Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Hierzu will sich die SPD im Bundesrat stark machen. Ausführliche Informationen lesen Sie hier: SPD.


 


Tierschutz in den Landtagswahlen 2012

Nordrhein-Westfalen (13.05.2012)

 

Vorläufiges amtliches Wahlergebnis

 

Die Wahlbebeteiligung 59,6 %
Verteilung der 237 Sitze im Düsseldorfer Landtag einschließlich der Überhangsmandate
SPD 39,1 % der Stimmen; 99 Sitze

 

CDU 26,3 % der Stimmen; 67 Sitze

 

Grüne 11,3 % der Stimmen; 29 Sitze

 

FDP 8,6% der Stimmen; 22 Sitze

 

Piraten 7,8 % der Stimmen; 20 Sitze
Linke 2,5 % der Stimmen;  0 Sitze

 

Eine rot-grüne Landesregierung kommt auf 128 Sitze, die Opposition auf 109 Sitze; die absolute Mehrheit liegt bei 119 Sitzen.

 


 

Fazit für den Tierschutz: Rot-Grün steht für Einführung der Tierschutz-Verbandsklage, Förderung tierversuchsfreier Verfahren und Förderung des Tierschutzes in der Landwirtschaft.  

 


 

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat die Landesparteien nach ihren Tierschutzzielen für die nächste Legislatur befragt. Die Antworten haben wir in einer Übersichtstabelle zusammengefasst. Ausführliche Informationen (Originalantworten, Wahlprogramme, Übersichtstabelle) können Sie hier lesen: CDU, FDP, Grüne, Linke und SPD.

 

Tierschutzaussagen der Parteien aus ihren Wahlprogrammen für 2012 - 2017  

 

CDU:

Die CDU Ã¤ußert sich zum Tierschutz in ihrem Wahlprogramm einmal im Zusammenhang mit der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Auf Seite 11 ihres Wahlaufrufs benennt die CDU lediglich einen modernen Tierschutz in der Landwirtschaft ohne diesen näher zu charakterisieren. Unsere Fragen zum Tierschutz vom 13. April, die wir an die Landespartei gerichtet haben, sind bis heute unbeantwortet geblieben. Wir entnehmen daraus, dass Tierschutzmaßnahmen für die Christdemokraten in der nächsten Legislatur nachrangig sind. 

 

FDP:

Der Wahlflyer der FDP „Gute Argumente für ein starkes NRW“ nennt die Programmschwerpunkte und schweigt zum Tierschutz. Ein zweiter Flyer „Lieber neue Wahlen als neue Schulden“ sagt ebenfalls nichts zum Tierschutz.

 

Grüne:

Das Update 2012 zur Landtagswahl benennt auf den Seiten 7 und 9 Tierschutzvorhaben. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage sowie die qualfreie, artgerechte Tierhaltung insbesondere in der Landwirtschaft bilden die Schwerpunkte. Außerdem sollen Jagd und Fischerei nach ökologischen Gesichtspunkten ausgerichtet werden.Herausragend ist das Vorhaben, einen Lehrstuhl für Tierschutz an einer Hochschule in NRW einzurichten. Dieser soll auch den Bereich Tierversuchsfreie Forschung umfasssen! 

 

Die Linke:

Die Linke äußert sich in ihrem Wahlprogramm 2012 – 2017 auf den Seiten 45 und 46 zum Tierschutz; Den Schwerpunkt bildet die artgerechte und ethisch vertretbare Tierhaltung, insbesondere der Tiere in der Landwirtschaft. Konkret werden die industrielle Haltung von Puten, Masthühnern, Legehennen, Schweinen und Mastkaninchen als unhaltbar ausgewiesen. Weitere Kritikpunkte sind die zu lang dauernden Tiertransporte, die unzureichende Förderung der Tierversuchsalternativen. Die Partei will Tierschutz in die Lehrpläne der Schulen aufnehmen, das Verbandsklagerecht im Tierschutz einführen, den weitgehenden Verzicht auf Tierversuche sowie die Erforschung tierversuchsfreier Methoden verfolgen. Auch die Einführung fairer Milchpreise steht auf dem Programm.

 

SPD: 

Im 22-seitigen Wahlprogramm der SPD ist der Tierschutz nicht enthalten.

 

Übersichtstabelle zur schnellen Orientierung 

12-05-13-nw-uebersicht-landtagswahlen-001

Hier können Sie sich die Ãœbersichtstabelle als PDF herunterladen.

 

Schleswig-Holstein (06.05.2012)

SPD, Grüne und SSW bilden die neue Landesregierung mit nur einer Stimme Mehrheit gegenüber den Oppositionsfraktionen. Der Koalitionsvertrag enthält u.a. die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage Er wurde am 4. Juni 2012 vorgestellt. Hier geht es zum Koalitionsvertrag.

 

Vorläufiges amtliches Wahlergebnis

Wahlbeteiligung 60,4 %
Verteilung der 69 Sitze im Kieler Landtag
CDU 30,8 % der Stimmen; 22 Sitze
SPD 30,4 % der Stimmen; 22 Sitze
FDP 8,4 % der Stimmen; 6 Sitze
Grüne 13,2 % der Stimmen; 10 Sitze
SSW 4,5 % der Stimmen;  3 Sitze
Piraten 8,2 % der Stimmen;6 Sitze
Linke 2,2 % der Stimmen;  0 Sitze

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat die Landesparteien nach ihren Tierschutzzielen für die nächste Legislatur befragt. Die Antworten haben wir in einer Übersichtstabelle zusammengefasst.

Ausführliche Informationen (Originalantworten, Wahlprogramme, Übersichtstabelle) können Sie hier lesen: CDU, FDP, Grüne, Linke, SPD und SSW

Tierschutzaussagen der Parteien aus ihren Wahlprogrammen für 2012-2017  

CDU:
Die CDU Ã¤ußert sich zum Tierschutz in ihrem Wahlprogramm einmal und zwar im Zusammenhang mit der Tierhaltung in der Landwirtschaft. Auf Seite 97 steht „…Effiziente Agrar- und Umweltverwaltung: Wir wollen fachliche Standards weiterentwickeln und an sich verändernde Rahmenbedingungen anpassen. Die landwirtschaftlichen Tierhaltungsformen werden weiterhin den Bedürfnissen der Nutztiere angepasst..."  

FDP:
Das Wahlprogramm der FDP hat ein eigenes Tierschutzkapitel (S. 95 – 96). 2012 bis 2017 will die FDP: sich einsetzen für die Überarbeitung des Gefahrhundegesetzes, die Initiative für ein Heimtierzuchtgesetz ergreifen und den konsequenten Vollzug des Tierschutzgesetzes in Bezug auf Qualzuchten (§ 11 b Tierschutzgesetz) durchsetzen, z.B. durch Zucht- und Ausstellungsverbote für qualgezüchtete Tiere.

Tierversuche sollen reduziert werden und „…für Zwecke außerhalb der Arzneimittelforschung und der medizinischen Grundlagenforschung systemischer Krankheiten nicht mehr zulässig sein dürfen. Gleichzeitig wird die FDP Schleswig-Holstein sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die Erforschung und Weiterentwicklung alternativer Versuchsmethoden gefördert wird. Die Ausweitung der Forschung dient gleichzeitig der Stärkung des Medizinstandortes Schleswig-Holstein…“.

„…Eine Verbesserung der Haltung von Nutztieren, die nicht in der Bundes-Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung aufgeführt sind, ist aus Sicht der FDP Schleswig-Holstein schon allein deshalb notwendig, da aufgrund der verschiedenen Lebensmittelskandale die Verbraucherinnen und Verbraucher auf bisher nicht nachgefragte Tiere ausweichen. Die FDP Schleswig-Holstein will deshalb die Haltung dieser Tierarten, wie z.B. Kaninchen, zur Fleischproduktion aus einer tierschutzrechtlichen Grauzone holen und sich für eine bundesweite Regelung einsetzen…“

Außerdem will die Partei ein Verbot bestimmter Wildtierarten im Zirkus nach einer Übergangsfrist stark machen und „…sich für verbindliche Richtlinien zur Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen einsetzen....“

Übersichtstabelle zur schnellen Orientierung:

2012-sh-uebersicht-landtagswahlen-001

Hier können Sie sich den Übersichtsplan herunterladen.

Grüne:
Das Wahlprogramm der Grünen weist ein Kapitel Tierschutz aus (ab Seite 70) und macht für 2012 bis 2017 folgende Aussagen: „…Wir treten für einen konsequenten Tierschutz ein. Tiere sind fühlende Wesen, deren Bedürfnisse nicht schutzlos den wirtschaftlichen oder sonstigen Interessen der Menschen untergeordnet werden dürfen. Wir wollen daher ein Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände in Schleswig-Holstein…“

Weitere Vorhaben sind: eine tierversuchsfreie Lehre und Forschung,Vermeidung schmerzhafter Eingriffe, z.B. das betäubungslose Kastrieren von Schweinen, Verbot von Qualzuchten einschließlich der weiteren Leistungssteigerungen bei landwirtschaftlichen Nutztieren. Durchsetzung tierschutzrechtlicher Bestimmung durch die Amtstierärzte einschließlich unangekündigter Kontrollen der Tierhaltungen, Sicherung der tierschutzkonformen Unterbringung von beschlagnahmten Tieren, hohe Tierschutzstandards bei Aufzucht, Haltung, Transport und Schlachtung. Tiertransporte sollen auf vier Stunden und 200 km begrenzt werden.

Auch aus Gründen des Tierschutzes, Klimaschutzes und der Ernährungsgerechtigkeit sollen tierische Produkte reduziert werden. Die Massentierhaltung wird abgelehnt , ein Tierwohl-Label soll eingeführt werden. Tierheime, Gnadenhöfe und Tierschutzorganisationen sollen in ihrer wichtigen Arbeit unterstützen werden.

Die Haltung von Wildtieren in Zirkussen soll generell verboten werden. Weiter heißt es: „…Auch die Haltung von Tieren in Zoos sehen wir kritisch. Wenn keine tierschutzkonforme Tierhaltung möglich ist – wie beispielsweise bei Eisbären oder Raubkatzen – sollte das Halten dieser Tiere verboten werden. Tierparks, die zur Bewahrung der Artenvielfalt beitragen, die Tiere artgerecht halten und wichtige Aufklärungsarbeit leisten, begrüßen wir hingegen. Leider kommt es immer wieder zu Unfällen, an denen Tiere beteiligt sind. Um sicherzustellen, dass die hierdurch Geschädigten ihren Schaden ersetzt bekommen, fordern wir eine verpflichtende Haftpflichtversicherung und eine Chippflicht für Hunde und Pferde, die sich im öffentlichen Raum bewegen.

Die Linke:
Die Linke hat in ihrem Wahlprogramm 2012 – 2017 ab Seite 36 ein eigenes Tierschutzkapitel. Danach sind Tiere Mitgeschöpfe, die vor Leiden zu schützen sind;  Die Partei spricht Tieren das Recht auf artgerechte Haltung zu und will Massentierhaltung keinesfalls fördern und letztlich verbieten. Tierschutz soll in Bildungseinrichtungen vermittelt, die Tierschutzverbandsklage eingeführt und mehr Amtstierärzte zur Durchsetzung des Tierschutzrechts eingestellt werden. Ein Tierschutzsiegel soll Lebensmittel hinsichtlich  Tierhaltung und –schlachtung kennzeichnen. Tierversuche, Pelztierhaltungen und Tiertransporte länger als vier Stunden sollen verboten werden. Außerdem soll die Sozialgesetzgebung geändert werden, damit Menschen in schwierigen finanziellen Situationen ihre Haustiere versorgen können.  

SPD:
Im Wahlprogramm der SPD fehlt das Tierschutzkapitel. Lediglich auf Seite 22 unter dem Begriff „…Moderne ländliche Räume…“ kommt der Tierschutz einmal vor: „…Schleswig-Holstein muss sich zur gentechnikfreien Region erklären und dies gezielt als Qualitätsmerkmal herausstellen. Dazu gehört auch eine Tierhaltung, die artgerecht ist und den spezifischen Tierschutz berücksichtigt…“

SSW:
Das Wahlprogramm des SSW äußerst sich auf den Seiten 73 und 74 zum Tierschutz:  Danach ist der Tierschutz in der Lebensmittelproduktion eine Herausforderung, der sich Produzenten, Verbraucher und Politik stellen muss. Auf Seite 74 wird es zum Thema Tiertransporte etwas konkreter: „…Jährlich werden über 280 Millionen Tiere lebend kreuz und quer durch Europa und weiter transportiert. Diese Quälerei wird mit EU-Geldern als Exporterstattung subventioniert. Aus Gründen des Tierschutzes müssen die Transportwege von lebenden Tieren so kurz wie möglich gehalten werden. Daher fordern wir, dass die Subventionen für Lebendtiertransporte gestrichen werden. Das würde auch die wirtschaftliche Situation der Schleswig-Holsteinischen Schlachtbetriebe stärken..."

Saarland (25.03.2012)

Wahlergebnis

Anfang Mai präsentierte die neue Landesregierung aus CDU und SPD ihren Koalitionsvertrag für die Legislatur 2012 - 2017. Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist darin enthalten. Hier geht es zum Koalitionsvertrag

In den Landtag wurden gewählt: Die CDU (35,2 %), die SPD (30,6 %), die Linke(16,1 %), die  Piraten (7,4%) und die Grünen (5,0%).  Die FDP ist nicht mehr vertreten (1,2%); CDU und SPD streben eine große Koalition an. Zu welchen Tierschutzprojekten sich die Parteien vor der Wahl bekannt haben, finden Sie nachstehend. 

 Wahlaussagen Tierschutz

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat die Landesparteien nach ihren Tierschutzzielen für die nächste Legislatur befragt. Nachstehend geben wir einen kurzen Rückblick und zitieren die Tierschutzaussagen der Parteien aus ihren Wahlprogrammen für 2012 - 2017. Eine Tabelle gibt Ihnen einen Ãœberblick über die Tierschutzvorhaben der Parteien. Die ausführlichen Antworten der Parteien finden Sie hier: CDU, FDP, Grüne, Linke und SPD.   

Rückblick und Ausblick

Die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer, beendete am 6. Januar 2012 nach zwei Jahren Regierungszeit die erste Jamaika-Koalition (aus CDU-FDP und Grünen). Am 25. März 2012 findet die Wahl für die neue Legislatur (2012-2017) statt.

Im Tierschutz hat diese Jamaikakoalition - zweifellos durch die Unnachgiebigkeit des grünen Koalitionspartners - einen ganz entscheidenden Akzent gesetzt: Der Koalitionsvertrag wies die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage und die Berufung eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten aus. Erstmals durchbrachen CDU und FDP die ablehnende Haltung  ihrer Parteikollegen bei Bund und Ländern und sprachen sich im Saarland für das Klagerecht im Tierschutz aus. Tatsächlich wurde im Oktober 2010 ein Regierungsentwurf für die Tierschutzverbandsklage vorgelegt, der allerdings nicht mehr verabschiedet wurde. Er enthielt Mängel, so dass keine Einigung mehr möglich war. Auch der ehrenamtliche  Tierschutzbeauftragte wurde nicht installiert. Dennoch hat die Jamaikakoalition einen Maßstab gesetzt, an dem sich die Wahlprogramme für neue Legislatur messen lassen müssen.

In der neuen Legislatur wollen Grüne, Linke und SPD die Tierschutzverbandsklage einführen, die CDU will das Klagerecht mittragen; die FDP lehnt die Tierschutzverbandsklage ab. Für die Einführung eines Landestierschutzbeauftragten sprechen sich aus: CDU, Grüne, Linke und SPD. Die FDP äußert sich nicht.
Aus den Wahlprogrammen der Parteien zum Tierschutz
SPD: Auszug aus dem Wahlprogramm (2012 – 2017) zum Tierschutz (S. 15-16)
Tierschutz und Tiernutzung sind für uns kein Widerspruch. Es sind vielmehr zwei Seiten ein und derselben Medaille. Um die berechtigten Interessen der Tierschützer notfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können,  werden wir ein verfassungskonformes Tierschutzverbandsklagerecht auf den Weg bringen. Außerdem wollen wir zusammen mit den Verbänden und den Betroffenen eine Qualitätsoffensive
für tierschutzgerechte Nutztierhaltung starten, damit die Zahl der Einzelfälle von Verstößen gegen den Schutz der Tiere weiterhin sinkt. Aber auch der behördliche Tierschutz muss in seiner praktischen Arbeit gestärkt werden. Hierzu wollen wir die oberste und die untere Tierschutzbehörde in einem Ministerium zusammenführen.
Ferner wollen wir neben dem bestehenden „Runden Tisch Tierschutz“ einen Tierschutzbeauftragten sowie einen Landesbeirat Tierschutz berufen, um auch den ehrenamtlichen Tierschutz zu stärken.
Die SPD sieht in der Jagd einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz. Die konfliktorientierte und ideologisch üerladene Jagdpolitik der Vergangenheit wollen wir überwinden helfen. Pragmatismus und wissenschaftliche Erkenntnisse sollen die Entscheidungsbasis bilden. Nur so kann die gesellschaftliche Anerkennung der Jagd weiterhin gefördert werden. Hierzu zählen auch gesellschaftlich akzeptierte Regelungen zu sensiblen Themen wie der Verzicht auf Ausbildung an der lebenden Ente und Verbot des Haustierabschusses. Weitere Fragen des Jagdrechts werden wir im Dialog
mit den Betroffenen auf eine rationale Ebene zurückführen. In einem umfassenden Ansatz von Wald, Wild und Feld sind Wildschäden durch gemeinsam erarbeitete Konzepte zu regulieren bzw. zu vermeiden.
Grüne: Auszug aus dem Wahlprogramm (2012 – 2017) zum Tierschutz (S. 55 – 57)
Tierschutz weiter stärken
Nachdem wir den Tierschutz in den zwei Jahren der Regierungsverantwortung organisatorisch und personell deutlich gestärkt haben, gilt es dieses Staatsziel weiter mit Leben zu erfüllen. Um die Zuständigkeiten im behördlichen Tierschutz zu stärken, werden wir diese in einer Verwaltungsstruktur konzentrieren. Viele konkrete Regelungen mit dem übergeordneten Ziel des Tierschutzes müssen jedoch auch in den unserer Verfassung untergeordneten Fachgesetzen des Bundes und der Länder umgesetzt werden
Tierschutz und Landwirtschaft
Selbst wenn sich im Saarland die Tierhaltung in der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen
Regionen besser darstellt, bedeutet dies keineswegs, dass in Zukunft keine weiteren
Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes nötig sind. Der zunehmende Kostendruck dem unsere Landwirte ausgesetzt sind, führt leider oft auch dazu, dass immer mehr Tiere gehalten werden, bei gleichzeitig weniger Personal auf den Höfen. Damit verbunden ist, dass den Landwirten immer weniger Zeit für die wichtige Aufgabe der Betreuung der Tiere zur Verfügung steht. Wir werden mit den zuständigen landwirtschaftlichen Organisationen gezielte Fortbildungen für ein tierschutzgerechtes Tiermanagement anbieten.
Im Bereich der Haltungsbedingungen, der Fütterung und der Transporte dürfen nicht weiterhin nur wirtschaftliche Ziele verfolgt werden, vielmehr sind diese den arttypischen Ansprüchen der betroffenen Tierarten unterzuordnen. Zusammen mit den Nutzerverbänden wollen wir ein Label entwickeln, das eine artgerechte Haltung der Tiere durch den Landwirt garantiert und somit den Verbrauchern als Kompass für tierschutzgerechte landwirtschaftliche Lebensmittel dient.
Tierschutz und Jagd
Neben der Landwirtschaft muss insbesondere die Jagd zukünftig verstärkt tierschutzrechtlichen Aspekten Rechnung tragen. Jahr für Jahr werden Tausende von Tieren aus purer Lust an der Jagd getötet und anschließend ungenutzt entsorgt. Das Tierschutzgesetz schreibt dagegen vor, dass ein Tier nur dann getötet werden darf, wenn dafür ein vernünftiger Grund gegeben ist. Ein solcher ist nicht gegeben, wenn Tiere zum Objekt gesellschaftlicher Ereignisse oder zur Zielscheibe degradiert werden. So wenden wir uns entschieden gegen den weiteren Abschuss nicht nutzbarer und im Bestand bedrohter Tierarten und fordern den sofortigen Stopp des Abschusses von Hunden und Katzen. Ebenso sind die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren und der Fallenfang tierschutzrechtlich sehr bedenklich und müssen deshalb in einem modernen Jagdgesetz verboten werden.
Exoten sind keine Haustiere
Der Handel mit exotischen und für den Menschen gefährlichen Tieren hat derartige Ausmaße angenommen, dass hier oftmals kriminelle Verhältnisse vorliegen. Obwohl das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Regelungsinhalte definiert hat, um den weltweiten Handel mit zum Teil bedrohten Arten einzuschränken, werden nach wie vor Millionen von Tieren zum Objekt der Begierde einer oft fragwürdigen Klientel. Manche für Menschen gefährliche Tiere unterliegen nicht dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und müssen bisher vom Halter nicht angezeigt werden. Auf Tierbörsen können auch noch so unerfahrene Besucher hochgiftige Tiere erwerben, ohne
einen Nachweis über Alter oder Sachkenntnis erbringen zu müssen. Aus diesem Grund
vegetieren viele Tiere, unabhängig ob Wildfänge oder Nachzuchten in einer ihnen nicht natürlichen und damit nicht artgerechten Umgebung hilflos dahin. Beim Ausbruch oder nicht sachgemäßem Umgang mit gefährlichen Tieren besteht eine unmittelbare Gefährdung von Personen. Wir 2400 fordern eine Ächtung des Handels mit Exoten, Initiativen zur Beendigung des Handels mit Exoten für private Zwecke, Sachkundenachweise beim Handel mit Exoten und gefährlichen Tieren, sowie ein Verkauf- und Kaufverbot für solche Tiere. Begründete Ausnahmen können nur die dafür zuständigen Behörden erteilen. Insgesamt brauchen wir schärfere Kontrollen durch die für die Überwachung des Artenschutzrechtes zuständigen Behörden und effiziente Instrumente, die den Schutz von Exoten erhöhen können.
Tiere sind keine 2406 Versuchsobjekte
Artikel 20a Grundgesetz verpflichtet dazu, in allen Bereichen im Sinne des Schutzes der Tiere zu handeln. Immer noch werden zahlreiche Tierversuche (z.B. in der Kosmetikindustrie) durchgeführt, wovon ein erheblicher Anteil vermeidbar wäre. Auch in der medizinischen Forschung und chemischen Industrie sind Tierversuche nach wie vor an der Tagesordnung. Millionen von Tieren wird jährlich im Namen der Forschung Leid angetan, sie müssen im Verlauf der an ihnen durchgeführten Experimente im Extremfall ihr Leben lassen. Verpflichtende Veröffentlichungen aller Tierversuche, die Einführung einer Negativliste mit ethisch unzulässigen Tierversuchen und die Förderung der Entwicklung von Alternativverfahren zum Tierversuch können hier Abhilfe schaffen.
Zur Schau-Stellen von Tieren
Im Bereich der Tierhaltung in unseren beiden zoologischen Gärten wollen wir gemeinsam mit
den Trägern und dem saarländischen Tierschutzbund für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen sorgen. Nach dem Grundsatz „weniger ist mehr“ wollen wir die Gehegegröße verbessern, um damit die Lebensbedingungen der Zootiere in der Gefangenschaft zu verbessern. Wildtiere im Zirkus lehnen wir ab und versuchen mit den Kommunen Strategien zu entwickeln, damit diese tierschutzrelevante „Präsentation“ von Wildtieren aufhört.
Kennzeichnungspflicht und Kastrationspflicht für Katzen
Um dem illegalen Handel von Tieren wirksam zu begegnen, werden wir uns dafür einsetzen,
dass über Bundesrecht eine Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt wird. Die bundesweit festzustellende Katzenflut lässt sich nur über eine entsprechende Verpflichtung zu Kastration eindämmen. Diesem für Tier und Tierschützer gravierende Problem über kommunales Satzungsrecht zu begegnen (z.B. Paderborn) ist rechtlich bedenklich. Ein rechtlich ordnungsgemäßes Vorgehen ist nur über eine bundesrechtliche Lösung im Tierschutzgesetz erreichbar.
Lobby für den Tierschutz
Wir werden die staatliche Wildtierauffangstation in Eppelborn weiter stärken und den Runden
Tisch Tierschutz institutionalisieren. Um den Kontakt zwischen ehrenamtlichem und amtlichem Tierschutz zu stärken, wollen wir eine/einen ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz berufen und den Tierschutz auf regionaler Ebene über regionale Tierschutzbeauftragte stärken. Damit unsere Tiere als unsere Mitgeschöpfe endlich eine Stimme bekommen, werden wir das längst überfällige Tierschutz-Verbandsklagerecht in Kraft setzen. Da hier ein zusätzlicher Veraltungsaufwand im Bereich des amtlichen Tierschutzes möglich sein kann, sind dazu die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Gemeinsam mit unseren Tierschutzorganisationen unterstützen wir entsprechende Initiativen, damit sich die öffentliche Hand an der Finanzierung eines Tierschutzes, der den heutigen Herausforderungen gerecht wird, beteiligt.
Die Linke: Auszug aus dem Wahlprogramm (2012 – 2017) zum Tierschutz
Das Programm (Kurzprogramm) enthält keine Aussage zum Tierschutz
CDU: Auszug aus dem Wahlprogramm (2012 – 2017) zum Tierschutz (S. 19)
Das saarländische Jagdgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Wir wollen das Gesetz in
einigen wenigen Punkten so überarbeiten, dass ein fairer Interessensausgleich zwischen
Jagd, Natur- und Tierschutz und einer nachhaltigen Waldwirtschaft gewährleistet ist.
FDP Auszug aus dem Wahlprogramm (2012 – 2017) zum Tierschutz
Das Programm enthält keine Aussage zum Tierschutz

In der neuen Legislatur wollen Grüne, Linke und SPD die Tierschutzverbandsklage einführen, die CDU will das Klagerecht mittragen; die FDP lehnt die Tierschutzverbandsklage ab. Für die Einführung eines Landestierschutzbeauftragten sprechen sich aus: CDU, Grüne, Linke und SPD. Die FDP äußert sich nicht. 

Aus den Wahlprogrammen der Parteien zum Tierschutz  

SPD:

Auszug aus dem Wahlprogramm (2012-2017) zum Tierschutz (S. 15-16): Tierschutz und Tiernutzung sind für uns kein Widerspruch. Es sind vielmehr zwei Seiten ein und derselben Medaille. Um die berechtigten Interessen der Tierschützer notfalls auch gerichtlich durchsetzen zu können,  werden wir ein verfassungskonformes Tierschutzverbandsklagerecht auf den Weg bringen. Außerdem wollen wir zusammen mit den Verbänden und den Betroffenen eine Qualitätsoffensivefür tierschutzgerechte Nutztierhaltung starten, damit die Zahl der Einzelfälle von Verstößen gegen den Schutz der Tiere weiterhin sinkt.

Aber auch der behördliche Tierschutz muss in seiner praktischen Arbeit gestärkt werden. Hierzu wollen wir die oberste und die untere Tierschutzbehörde in einem Ministerium zusammenführen.Ferner wollen wir neben dem bestehenden „Runden Tisch Tierschutz“ einen Tierschutzbeauftragten sowie einen Landesbeirat Tierschutz berufen, um auch den ehrenamtlichen Tierschutz zu stärken.

Die SPD sieht in der Jagd einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz. Die konfliktorientierte und ideologisch überladene Jagdpolitik der Vergangenheit wollen wir überwinden helfen. Pragmatismus und wissenschaftliche Erkenntnisse sollen die Entscheidungsbasis bilden. Nur so kann die gesellschaftliche Anerkennung der Jagd weiterhin gefördert werden. Hierzu zählen auch gesellschaftlich akzeptierte Regelungen zu sensiblen Themen wie der Verzicht auf Ausbildung an der lebenden Ente und Verbot des Haustierabschusses. Weitere Fragen des Jagdrechts werden wir im Dialogmit den Betroffenen auf eine rationale Ebene zurückführen. In einem umfassenden Ansatz von Wald, Wild und Feld sind Wildschäden durch gemeinsam erarbeitete Konzepte zu regulieren bzw. zu vermeiden.

Grüne:

Auszug aus dem Wahlprogramm (2012-2017) zum Tierschutz (S. 55-57): Tierschutz weiter stärken Nachdem wir den Tierschutz in den zwei Jahren der Regierungsverantwortung organisatorisch und personell deutlich gestärkt haben, gilt es dieses Staatsziel weiter mit Leben zu erfüllen. Um die Zuständigkeiten im behördlichen Tierschutz zu stärken, werden wir diese in einer Verwaltungsstruktur konzentrieren. Viele konkrete Regelungen mit dem übergeordneten Ziel des Tierschutzes müssen jedoch auch in den unserer Verfassung untergeordneten Fachgesetzen des Bundes und der Länder umgesetzt werden 

Tierschutz und Landwirtschaft: Selbst wenn sich im Saarland die Tierhaltung in der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Regionen besser darstellt, bedeutet dies keineswegs, dass in Zukunft keine weiteren Verbesserungen im Sinne des Tierschutzes nötig sind. Der zunehmende Kostendruck dem unsere Landwirte ausgesetzt sind, führt leider oft auch dazu, dass immer mehr Tiere gehalten werden, bei gleichzeitig weniger Personal auf den Höfen. Damit verbunden ist, dass den Landwirten immer weniger Zeit für die wichtige Aufgabe der Betreuung der Tiere zur Verfügung steht. Wir werden mit den zuständigen landwirtschaftlichen Organisationen gezielte Fortbildungen für ein tierschutzgerechtes Tiermanagement anbieten. Im Bereich der Haltungsbedingungen, der Fütterung und der Transporte dürfen nicht weiterhin nur wirtschaftliche Ziele verfolgt werden, vielmehr sind diese den arttypischen Ansprüchen der betroffenen Tierarten unterzuordnen. Zusammen mit den Nutzerverbänden wollen wir ein Label entwickeln, das eine artgerechte Haltung der Tiere durch den Landwirt garantiert und somit den Verbrauchern als Kompass für tierschutzgerechte landwirtschaftliche Lebensmittel dient. 

Tierschutz und Jagd: Neben der Landwirtschaft muss insbesondere die Jagd zukünftig verstärkt tierschutzrechtlichen Aspekten Rechnung tragen. Jahr für Jahr werden Tausende von Tieren aus purer Lust an der Jagd getötet und anschließend ungenutzt entsorgt. Das Tierschutzgesetz schreibt dagegen vor, dass ein Tier nur dann getötet werden darf, wenn dafür ein vernünftiger Grund gegeben ist. Ein solcher ist nicht gegeben, wenn Tiere zum Objekt gesellschaftlicher Ereignisse oder zur Zielscheibe degradiert werden. So wenden wir uns entschieden gegen den weiteren Abschuss nicht nutzbarer und im Bestand bedrohter Tierarten und fordern den sofortigen Stopp des Abschusses von Hunden und Katzen. Ebenso sind die Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren und der Fallenfang tierschutzrechtlich sehr bedenklich und müssen deshalb in einem modernen Jagdgesetz verboten werden.

Exoten: Der Handel mit exotischen und für den Menschen gefährlichen Tieren hat derartige Ausmaße angenommen, dass hier oftmals kriminelle Verhältnisse vorliegen. Obwohl das Washingtoner Artenschutzübereinkommen Regelungsinhalte definiert hat, um den weltweiten Handel mit zum Teil bedrohten Arten einzuschränken, werden nach wie vor Millionen von Tieren zum Objekt der Begierde einer oft fragwürdigen Klientel. Manche für Menschen gefährliche Tiere unterliegen nicht dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen und müssen bisher vom Halter nicht angezeigt werden. Auf Tierbörsen können auch noch so unerfahrene Besucher hochgiftige Tiere erwerben, ohne einen Nachweis über Alter oder Sachkenntnis erbringen zu müssen. Aus diesem Grund vegetieren viele Tiere, unabhängig ob Wildfänge oder Nachzuchten in einer ihnen nicht natürlichen und damit nicht artgerechten Umgebung hilflos dahin. Beim Ausbruch oder nicht sachgemäßem Umgang mit gefährlichen Tieren besteht eine unmittelbare Gefährdung von Personen. Wir fordern eine Ächtung des Handels mit Exoten, Initiativen zur Beendigung des Handels mit Exoten für private Zwecke, Sachkundenachweise beim Handel mit Exoten und gefährlichen Tieren, sowie ein Verkauf- und Kaufverbot für solche Tiere. Begründete Ausnahmen können nur die dafür zuständigen Behörden erteilen. Insgesamt brauchen wir schärfere Kontrollen durch die für die Überwachung des Artenschutzrechtes zuständigen Behörden und effiziente Instrumente, die den Schutz von Exoten erhöhen können.

Tiere sind keine Versuchsobjekte: Artikel 20a Grundgesetz verpflichtet dazu, in allen Bereichen im Sinne des Schutzes der Tiere zu handeln. Immer noch werden zahlreiche Tierversuche (z.B. in der Kosmetikindustrie) durchgeführt, wovon ein erheblicher Anteil vermeidbar wäre. Auch in der medizinischen Forschung und chemischen Industrie sind Tierversuche nach wie vor an der Tagesordnung. Millionen von Tieren wird jährlich im Namen der Forschung Leid angetan, sie müssen im Verlauf der an ihnen durchgeführten Experimente im Extremfall ihr Leben lassen. Verpflichtende Veröffentlichungen aller Tierversuche, die Einführung einer Negativliste mit ethisch unzulässigen Tierversuchen und die Förderung der Entwicklung von Alternativverfahren zum Tierversuch können hier Abhilfe schaffen. 

Zur Schau-Stellen von Tieren: Im Bereich der Tierhaltung in unseren beiden zoologischen Gärten wollen wir gemeinsam mitden Trägern und dem saarländischen Tierschutzbund für eine Verbesserung der Haltungsbedingungen sorgen. Nach dem Grundsatz „weniger ist mehr“ wollen wir die Gehegegröße verbessern, um damit die Lebensbedingungen der Zootiere in der Gefangenschaft zu verbessern. Wildtiere im Zirkus lehnen wir ab und versuchen mit den Kommunen Strategien zu entwickeln, damit diese tierschutzrelevante "Präsentation" von Wildtieren aufhört. Kennzeichnungspflicht und Kastrationspflicht für KatzenUm dem illegalen Handel von Tieren wirksam zu begegnen, werden wir uns dafür einsetzen,dass über Bundesrecht eine Kennzeichnungspflicht für Hunde und Katzen eingeführt wird. Die bundesweit festzustellende Katzenflut lässt sich nur über eine entsprechende Verpflichtung zu Kastration eindämmen. Diesem für Tier und Tierschützer gravierende Problem über kommunales Satzungsrecht zu begegnen (z.B. Paderborn) ist rechtlich bedenklich. Ein rechtlich ordnungsgemäßes Vorgehen ist nur über eine bundesrechtliche Lösung im Tierschutzgesetz erreichbar.

Lobby für den Tierschutz: Wir werden die staatliche Wildtierauffangstation in Eppelborn weiter stärken und den RundenTisch Tierschutz institutionalisieren. Um den Kontakt zwischen ehrenamtlichem und amtlichem Tierschutz zu stärken, wollen wir eine/einen ehrenamtlichen Landesbeauftragten für Tierschutz berufen und den Tierschutz auf regionaler Ebene über regionale Tierschutzbeauftragte stärken. Damit unsere Tiere als unsere Mitgeschöpfe endlich eine Stimme bekommen, werden wir das längst überfällige Tierschutz-Verbandsklagerecht in Kraft setzen. Da hier ein zusätzlicher Veraltungsaufwand im Bereich des amtlichen Tierschutzes möglich sein kann, sind dazu die personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen. Gemeinsam mit unseren Tierschutzorganisationen unterstützen wir entsprechende Initiativen, damit sich die öffentliche Hand an der Finanzierung eines Tierschutzes, der den heutigen Herausforderungen gerecht wird, beteiligt.

Die Linke:

Auszug aus dem Wahlprogramm (2012-2017) zum Tierschutz: Das Programm (Kurzprogramm) enthält keine Aussage zum Tierschutz 

CDU:

Auszug aus dem Wahlprogramm (2012-2017) zum Tierschutz (S. 19): "Das saarländische Jagdgesetz hat sich grundsätzlich bewährt. Wir wollen das Gesetz ineinigen wenigen Punkten so überarbeiten, dass ein fairer Interessensausgleich zwischen Jagd, Natur- und Tierschutz und einer nachhaltigen Waldwirtschaft gewährleistet ist."

FDP:

Auszug aus dem Wahlprogramm (2012-2017) zum Tierschutz:
Das Programm enthält keine Aussage zum Tierschutz

Übersichtstabelle zur schnellen Orientierung:

12-03-25-sl-uebersicht-landtagswahlen-001

 

Hier können Sie sich den Übersichtsplan als PDF herunterladen.

Wahlen 2011

Hier können Sie sich alle Infos zu den Wahlen 2011 abrufen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Wahlen 2010

Nordrhein-Westfalen-Wahlen vom 09.05.2010
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat die Parteien gefragt, was sie in der kommenden Legislaturperiode für die Tiere tun wollen. Konkret haben wir nach der Tierschutz-Verbandsklage, der Förderung von Tierversuchsersatzverfahren und nach der Tierhaltung in der Landwirtschaft gefragt.

9. Mai 2010: Nordrhein-Westfalen

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
CDU 36,0 % (= 54 Sitze), SPD 32,6% (= 49 Sitze) Grüne 13,7 % (= 20 Sitze) FDP 9,9% (= 14 Sitze). Damit kommt die Koalition aus SPD und Grüne auf 69 Sitze, die Koalition von CDU und FDP auf 68 Sitze. Der SPD Spitzenkandidat Stephan Weil verfolgt auch in Anbetracht der hauchdünnen Mehrheit von einer Stimme eine rot-grüne Koalition in Niedersachsen zu bilden.

Welche Chancen dies für den Tierschutz beinhaltet, entnehmen, Sie bitte der Übersichtstabelle sowie den Wahlaussagen der Parteien (weiter unten).

Schauen Sie sich an, was die Parteien dazu gesagt haben:

Analyse der Wahlprogramme:

Der Bundesverband Menschen für Tierrechte hat die Wahlprogramme der Parteien auf Aussagen zum Tierschutz analysiert. Erfahren Sie mehr über die Wahlprogramme von: Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, SPD

Legislaturperiode 2005 bis 2010:

Rückblick

  • Menschen für Tierrechte

    Wer steckt dahinter? Erfahren Sie mehr über uns, unsere Arbeit und unser Engagement für die Rechte der Tiere. 

    » Mehr Info über uns